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Einkommensart

Ich bin:

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monatliches Einkommen

Rentenbezüge:

Rentenbezüge

Folgende Einkommensquellen fallen unter diese Kategorie:

  • Rentenbezüge

    geben Sie hier bitte die Summe ihrer monatlichen Rentenbezüge an.

Wenn mehrere dieser Einkommensquellen auf Sie zutreffen, addieren Sie die Beträge auf. Beachten Sie, dass es sich um Monatseinkommen handelt. Jahreseinkommen müssen ggf. durch 12 geteilt werden.

aus abhängiger Beschäftigung:

aus abhängiger Beschäftigung

Folgende Einkommensquellen fallen unter diese Kategorie:

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (nach $19 EStG)

    z.B. abhängig beschäftigt als Angestellte: sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen im Monat (Lohn oder Gehalt).

  • Versicherungspflichtige Künstlerinnen und Künstler nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

    Bitte das der KSK gemeldete Monatseinkommen eingeben.

Wenn mehrere dieser Einkommensquellen auf Sie zutreffen, addieren Sie die Beträge auf. Beachten Sie, dass es sich um Monatseinkommen handelt. Jahreseinkommen müssen ggf. durch 12 geteilt werden.

Kapitaleinkünfte:

Kapitaleinkünfte

Folgende Einkommensquellen fallen unter diese Kategorie:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (nach §20 EStG)

    z. B. Dividenden, Zinseinnahmen, Gewinnausschüttungen: steuerpflichtige Einnahmen abzüglich Sparer-Pauschbetrag 801€ (bei Verheirateten 1.602€).

Wenn mehrere dieser Einkommensquellen auf Sie zutreffen, addieren Sie die Beträge auf. Beachten Sie, dass es sich um Monatseinkommen handelt. Jahreseinkommen müssen ggf. durch 12 geteilt werden.

aus selbstständiger Tätigkeit / andere Einkünfte:

aus selbstständiger Tätigkeit / andere Einkünfte

Folgende Einkommensquellen fallen unter diese Kategorie:

  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (nach §18 EStG)

    z. B. in den sogenannten Freien Berufen: Gewinn (Betriebseinnahmen/Umsatz abzüglich Betriebsausgaben = Gewinn oder Verlust).

  • Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit (nach §§15-18 EStG)

    Gewinn (Betriebseinnahmen/Umsatz abzüglich Betriebsausgaben = Gewinn oder Verlust).

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (nach §21 EStG)

    Steuerpflichtiger Überschuss aus Miet- oder Pachteinnahmen abzüglich Zinsen, Abschreibung und Kosten für Bewirtschaftung/Modernisierung.

  • Landwirtschaft und Forsten (nach §§13–14 EStG)

    korrigierter Flächenwert (auf den Monat umgerechnet). Den Beitrag im Status quo entnehmen Sie bitte den T abellen der landwirtschaftlichen Krankenkassen.

  • Sonstige Einkünfte (nach §22 EStG)

    z.B. Leibrenten, wiederkehrende Bezüge, Unterhaltszahlungen, private Veräußerungsgeschäfte, andere Einkommen, Abgeordnetenbezüge, sonstige: Überschuss (Summe der Einnahmen abzüglich Werbungskosten = Überschuss oder Verlust.)

Wenn mehrere dieser Einkommensquellen auf Sie zutreffen, addieren Sie die Beträge auf. Beachten Sie, dass es sich um Monatseinkommen handelt. Jahreseinkommen müssen ggf. durch 12 geteilt werden.

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Krankenkasse

Ich bin versichert bei:

Krankenversicherungs-Beiträge für Ihr Einkommen:

Sie bezahlen Arbeit­geber Renten­ver­si­che­rung zahlt
Status Quo (GKV) NaN NaN
Solidarische Gesundheits­versicherung NaN NaN
Ergebnis
Belastung:
Entlastung:
NaN
bzw. NaN %
Belastung:
Entlastung:
NaN
bzw. NaN %

Mit der solidarischen Gesundheitsversicherung würden Sie finanziell entlastet und das Gesundheitssystem würde gerechter. Denn alle Einkommen und Einkommensarten würden gleichermaßen einbezogen, um eine hochwertige Versorgung für alle zu finanzieren.

In der solidarischen Gesundheitsversicherung werden alle Einkommen und Einkommensarten zur Finanzierung einer hochwertigen Gesundheitsversorgung für alle gerecht einbezogen. So kann der Beitragssatz von derzeit durchschnittlich knapp 16% auf unter 12% deutlich gesenkt werden. Falls bisher große Teile ihres Einkommens nicht in die Beitragsberechnung einbezogen waren, kann es trotzdem sein, dass deshalb der Beitrag für Sie steigt.

Alle Angaben sind nach bestem Wissen recherchiert und wir bemühen uns um Aktualität. Dennoch können Fehler vorkommen.
Deshalb sind die Angaben ohne Gewähr.